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Wirtschaft
| 15.03.13 |

Insolvent oder Überlebensfähig?


Prinzipiell gilt momentan, dass Unternehmen, die als GmbH, AG sowie GmbH & Co.KG firmieren, keinen Antrag auf Insolvenz stellen müssen, sofern sie eine positive Fortführungsprognose aufweisen können.

Voraussetzung dafür ist wiederum, dass ein anerkannter Insolvenzexperte diese bestätigt. Martin Borsik, Inhaber der VeMEMaS GmbH, analysiert und bewertet Unternehmen unter objektiven und kritischen Gesichtspunkten.
Auf Grundlage dieses Wissens können anschließend Maßnahmen definiert und quantifiziert werden, die aus der Krise herausführen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit Eigentümern und Mitarbeitern.

Ursprünglich sollte das Modell der so genannten Milden Überschuldung nur bis 2014 laufen. Die Bundesregierung hat nun allerdings entschieden, dass es auch weiterhin bestehen bleiben soll.

Der größte Vorteil des Modells ist die Zeit: Sofern der Verdienst im operativen Geschäft ausreichend hoch ist, bekommt das Management des gefährdeten Betriebs die Chance, sich mittels regelmäßiger Zahlungen nach und nach aus der insolvenznahen Zone zu entfernen.

Im Anschluss an die Analyse und Maßnahmenfindung unterstützen und begleiten die VeMEMaS-Experten das Unternehmen bei der Umsetzung aller notwendigen Schritte.

Es bleibt jedoch zu beachten, dass das Modell der „milden Überschuldung“ nicht die Lösung aller Probleme ist: Die in der positiven Fortführungsprognose enthaltenen Maßnahmen müssen konsequent - am besten mit externer Unterstützung - umgesetzt werden, damit sie greifen und aus dem Hoffnungsschimmer  eine dauerhaft stabile Situation wird. Zudem muss immer bedacht werden, dass gerade die Zahlungsunfähigkeit ,Grundlage vieler Insolvenzen, als harter Insolvenzgrund bestehen bleibt und so zu einer Insolvenzverschleppung und daraus resultierenden weiter ansteigenden Schulden führen kann.

 

 

Für Presseinfos und Rückfragen:

Janina Krah

Telefon +49(0)7031 - 688-40-18
j.krah(at)vememas(dot)de